1976: Der Gemeindekirchenrat beschließt den Eigentumsverzicht

Am 19. Oktober 1976 beschließt der Gemeindekirchenrat den Eigentumsverzicht an der Barfüßerkirche.

Auszug aus dem Protokollbuch des Gemeindekirchenrates der Evangelischen Kirchengemeinde Barfüßer in Erfurt, 19. 10. 1976

Nach Zerstörung der Kirche durch einen Bombenangriff am 26. 11. 1944 wurde nach dem Kriege lediglich der Chorraum gesichert und das Dach wiederhergestellt. Die Kirchengemeinde sieht sich leider nicht in der Lage, dieses Kirchengrundstück künftig zu erhalten. Der Gemeindekirchenrat ist daher zu dem Entschluß gekommen, die Kirche als gottesdienstliche Stätte aufzugeben.

In der Verhandlung am 28. Mai 1976 mit den Vertretern des Rates der Stadt Erfurt wurde Einvernehmen darüber herbeigeführt, das Kirchengebäude im Wege des Eigentumsverzichts in das Eigentum des Volkes, Rechtsträger: Rat der Stadt Erfurt, zu überführen. Der Gemeindekirchenrat stimmt einem Eigentumsverzicht zu. Er beauftragt seinen Vorsitzenden, Pfarrer i. R. Werner Ladwig, die zum Wirksamwerden des Eigentumsverzichts notwendigen Erklärungen abzugeben.

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