2006: Beginn der Förderung für national wertvolle Kulturgüter

Barfüßerkirche 2011

2006 wurde die Barfüßerkirche in das Förderprogramm für national wertvolle Kulturgüter des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien aufgenommen.

Das Programm dient der Substanzerhaltung und der Restaurierung von Kulturdenkmalen. Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen sind jedoch nicht zuwendungsfähig, d. h. für die Realisierung der Nutzungskonzeption ist der Eigentümer des Denkmals zuständig.

In mehreren Bauabschnitten erfolgt bis 2015 die umfassende Instandsetzung der Gebäudehülle.

  • Mauerwerkssanierung im nördlichen Seitenschiff (Mittelschiffswand, Seitenschiffswand und Pfeiler)
  • Mauerwerkssanierung Westgiebel
  • Mauerwerksabdeckung und Regenwasserableitung an nördlicher Mittelschiffswand und Westgiebel
  • Mauerwerkssanierung Fassade Hoher Chor und Kapelle der Familie von der Sachsen
  • Mauerwerkssanierung Chorgiebel (ohne die nachträglich errichte Ausmauerung)
  • statische Sicherung des Gewölbes im Hohen Chor
  • Reparatur des Fußbodenbelages im Hohen Chor und in der Kapelle der Familie von der Sachsen
  • Reparatur der Maßwerke und Verglasung der Fenster im Hohen Chor und in der Kapelle der Familie von der Sachsen
  • Einbau von Fenstern und Türen in der Annenkapelle
  • Reparatur der Pfeilerstümpfe der ehemaligen südlichen Mittschiffswand
  • Einbau eines Plattenbelages und Oberflächenentwässerung im westlichen Teil des ehemaligen Langhauses

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