Jakob Schilling

1502 Eschawe(?)/Hessen - 1597 Erfurt

Mit Jakob Jakob (oder Jacobus) Schilling verstarb am Ende des 16. Jahrhunderts der letzte Mönch des Erfurter Barfüßerkonvents, jener berühmten franziskanischen Gründung, die dreihundert Jahre lang ihre Impulse in die Entwicklung des europäischen Geisteslebens eingebracht hatte.

Schilling gehörte nicht zu den großen gelehrten Persönlichkeiten, aber das Schicksal erlegte ihm auf, diese Epoche mit Würde zu ihrem Ende zu bringen.

Jakob Schilling wurde 1502 im hessischen Eschawe (?) geboren. Wann und wo er dem Orden beitrat, wissen wir nicht, auch die Umstände seines Anschlusses an den Erfurter Konvent sind unbekannt. 1587 gab er gegenüber dem Erfurter Rat an, seit fünfzig Jahren im hiesigen Kloster zu leben. Das bedeutet, er stieß um 1537 zu der kleinen Gemeinschaft, die hier nach der Übernahme der Kirche durch die Reformierten und der Auflösung des Klosters spätestens 1525 noch Bleiberecht genoß.

Guardian war zu dieser Zeit Conrad Kling. Kling verstarb 1556. Hoch umstritten in einer streitbaren Zeit, ehrte ihn sein Epitaph als einen, „welcher mit seinen Predigten viel Gutes bewirket hat“, „dahero auch in der Stiftskirche begraben“.( zitiert bei Möller) Kling hatte dem Stadtrat zum Schutz des Klosters und seiner letzten Bewohner wegen permanenter Bedrohung 500 Taler hinterlegt. Schilling wird Klings Nachfolger als Guardian. Er zahlt diese Schutzbegühr ebenfalls, „Münze um Münze“, protokolliert der Ratsschreiber.

1570 legt er das Guardianat wegen Alters und körperlicher Gebrechen nieder und übergibt es nebst allem Kirchenschmuck und Zubehör seinem bisherigen Substituten Georg Gutwasser. In dieser Zeit werden auch das Totenbuch und weitere Dokumente aus dem Kloster und somit vermeintlich in Sicherheit verbracht. Im Zusammenhang mit diesen Vorgängen erinnert Schilling noch einmal an die sinngebenden inneren Übereinkünfte des Ordens: daß die Erbauung so großer Kirchen und die Lockerung der asketischen Lebensweise der festgeschriebenen Regel widersprächen. Er bestätigte damit noch einmal seine innere Zugehörigkeit zu den Konventionen und jene des Erfurter Konvents zur immer kleiner gewordenen Gruppe der Konventualen.

Pater Gutwasser verstirbt am 28. Juli 1586. Nun ist Jakob Schilling allein. Die Stadt gesteht ihm eine jährliche Rente von 8 Thalern zu. Da er zu schwach ist, noch die „divina“ zu versehen, bittet der Abt des Petersklosters gemeinsam mit Vertretern des Mainzer Kurfürsten die Würzburger Minoriten um Entsendung eines „tauglichen subjectum“ - vergeblich. Es kam nie eine Antwort. (Die Lage des Würzburger Konvents war vergleichbar dramatisch.)

Wir wissen von einem Pachtvertrag, den Jakob Schilling und der Eigner des Gasthauses zum Weinfaß mit einem Valentin Zöberle über die dreijährige Nutzung des Klostergartens abschloß. Er verpflichtete den Pächter zur Instandsetzung, Instandhaltung und Sicherung des Friedens auf diesem Areal. Zugleich sicherte er ihm die Fortdauer des Vertrages für den Fall, daß das Kloster, also er, nicht mehr dafür einstehen könne.

Jakob Schilling starb 1597 und wurde im Kreuzgang beigesetzt. Den genauen Platz kennen wir nicht. Ebensowenig wissen wir, ob er in seinen letzten Tagen und Stunden einsam war.

Quelle: Johann Friedrich Möller, Festschrift zum 600-jährigen bestehen der Barfüßerkirche, Erfurt 1832 sowie Möllers anonyme Quellen.

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